Gütestelle
Gütestelle
In vielen Fällen ist die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn zuvor bei einer eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich - ohne die Beteiligung der Gerichte - beizulegen.
Solch ein Güteverfahren ist unter anderem bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten erforderlich.
Zu den Voraussetzungen und Kosten eines solchen Güteverfahren verweisen wir auf die Schlichtungs- und Kostenordnung, die Sie sich hier [22 KB] herunterladen können oder lesen einfach hier direkt nach.